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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Stephan Rauscher & Tobias Huber GbR, Lindwurmstraße 207, 80337 München, handelnd unter DIRINGLO, im Folgenden kurz: “DIRINGLO”

1. Geltungsbereich, Nutzungszweck

1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen DIRINGLO und dem Gast über die mietweise Überlassung der Suiten im Ferienhaus DIRINGLO (Mietobjekt) sowie für alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden weiteren Leistungen von DIRINGLO.

1.2. Das Mietobjekt wird dem Gast für die Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Beherbergungszwecke überlassen. Das Mietobjekt darf nur mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl belegt werden. Die Unter- oder Weitervermietung ist nicht gestattet. Die Nutzung zu einem anderen Zweck als dem der Beherbergung bedarf der vorherigen Einwilligung von DIRINGLO.

2. Vertragsabschluss

2.1. Buchungen des Gastes können durch persönliche Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, schriftlich, per Fax), über die Webseite diringlo.de oder über die Gäste-Information der Gemeinde Ohlstadt erfolgen.

2.2. Der Mietvertrag mit DIRINGLO ist verbindlich geschlossen, sobald DIRINGLO eine Buchung des Gastes bestätigt hat.

3. Mietpreis, Leistungen, Kaution

3.1. Im Mietpreis enthalten sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), die Kosten für die Nutzung von Bettwäsche und Handtüchern, sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.

3.2. Im Mietpreis nicht enthalten sind die Kurtaxe der Gemeinde Ohlstadt sowie Kosten der Endreinigung des Mietobjekts. Diese Kosten werden auf der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen.

3.3. DIRINGLO ist berechtigt, von dem Gast als Sicherheit für die ordnungsgemäße Nutzung des Mietobjekts eine Kaution zu verlangen. Diese kann DIRINGLO dem Gast mit der Buchungsbetätigung in Rechnung stellen. DIRINGLO verpflichtet sich, die Kaution dem Gast nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurückzuerstatten.

4. Zahlungsweise, Fälligkeit, Rücktrittsrecht

4.1 Sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Zahlungstermin ausgewiesen ist, hat der Gast den Gesamtbetrag spätestens innerhalb von sieben Tagen – bei kurzfristiger Buchung spätestens vor Reiseantritt – per Banküberweisung an DIRINGLO zu zahlen.

4.2. Kommt der Gast mit Zahlungen in Verzug, ist DIRINGLO berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten und das Mietobjekt neu zu vermieten. In diesem Fall wird DIRINGLO den Gast hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen und erhaltene Zahlungen zurückerstatten.

5. Zeitpunkte der An- und Abreise, Schadensersatzpauschale

5.1. Am Anreisetag stellt DIRINGLO das Mietobjekt ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Gast ist verpflichtet, DIRINGLO unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich seine Anreise verspätet, insbesondere, wenn diese nach 19 Uhr des Anreisetages erfolgt.

5.2. Die ordnungsgemäße Rückgabe des Mietobjekts hat am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, so ist DIRINGLO berechtigt, bei einer verspäteten Rückgabe bis 18:00 Uhr des Abreisetages eine Pauschale in Höhe von 50 % des Mietpreises, sowie für eine Rückgabe ab 18.00 Uhr eine Pauschale von 100% des Mietpreises als Schadensersatz zu verlangen. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass DIRINGLO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.3. Abweichende An- und Abreisezeiten können in Ausnahmefällen individuell vereinbart werden.

6. Rücktritt, Stornierung, Schadensersatzpauschale

6.1. Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag bedarf der Zustimmung von DIRINGLO in Textform. Erfolgt diese nicht, dann hat der Gast den Mietpreis nach Maßgabe von Ziff. 6.2. zu zahlen.

6.2. Bei Stornierungen hat der Gast folgenden Mietpreis zu zahlen:    

–    Bis 90 Tage vor Anreise bleibt die Buchung kostenfrei,

–    bis 30 Tage vor Anreise sind 50 % des Mietpreises zu zahlen, 

–    bei weniger als 30 Tage vor Anreise sind 90 % des Mietpreises zu zahlen.

6.3. Gelingt es DIRINGLO, das ursprünglich gebuchte Mietobjekt an Dritte weiterzuvermieten, so hat der Gast in jedem Fall eine Pauschale von 10% des Mietpreises als Aufwendungsersatz zu zahlen.

6.4. Es steht dem Gast frei nachzuweisen, dass DIRINGLO kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.5. Geleistete Zahlungen wird DIRINGLO unter Anrechnung des geschuldeten Mietpreises umgehend an den Gast zurückerstatten. 

6.6. DIRINGLO empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung.

7. Pflichten des Gastes, Nutzungsbedingungen im Einzelnen

7.1. Bei DIRINGLO handelt sich bei um ein denkmalgeschütztes Mietobjekt mit historischer Bausubstanz, das aus überwiegend traditionellen Holzelementen besteht. Aus diesen Gründen gelten die nachstehenden besonderen Nutzungsbedingungen/FAQs.

7.2. Der Gast verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen/FAQs von DIRINGLO einzuhalten und das Mietobjekt nebst Inventar während seines Aufenthaltes mit größter Sorgfalt zu behandeln.

7.3. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist der Zutritt für Dritte (Nichtgäste) untersagt.

7.4. Aufgrund der besonderen baulichen Gegebenheiten hat der Gast während seines gesamten Aufenthaltes im DIRINGLO minderjährige Kinder stets zu beaufsichtigen.

7.5. Der Gast haftet DIRINGLO für die schuldhafte Beschädigung von Inventar, Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, Böden, des Gebäudes sowie der Außenanlagen (z.B. Terrasse, Garage, Grillplatz, Außenmöbel). Der Gast hat sicherzustellen, dass Fenster, Türen sowie Dachfenster beim Verlassen des Mietobjekts geschlossen sind. Reparaturkosten, die wegen Schäden aufgrund offenstehender Türen und Fenster entstanden sind, hat der Gast zu tragen.

7.6. Schäden hat der Gast unverzüglich DIRINGLO anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitig gemeldete Schäden entstandenen Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

7.7. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren auf dem Gelände und in die Gebäude des DIRINGLO ist nicht erlaubt.

7.8. Rauchen ist innerhalb der Gebäude nicht erlaubt. DIRINGLO ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen eine vollständige Grundreinigung auf Kosten des Gastes durchzuführen. Beim Rauchen im Außenbereich hat der Gast darauf zu achten, dass Dritte nicht beeinträchtigt werden.

7.9. Offenes Feuer und die Benutzung von pyrotechnischen Artikeln sind auf dem gesamten Gelände untersagt.

7.10. Das Gebäude liegt in der Ortsmitte und grenzt an Wohnbebauung. Der Gast hat deshalb die allgemeinen Ruhezeiten zu Mittag sowie an Sonn- und Feiertagen zu beachten. Die allgemeine Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr.

7.11. Der Gast hat sicherzustellen, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt.

8. Außerordentliches Kündigungsrecht von DIRINGLO

DIRINGLO behält sich vor, bei einer schuldhaften Verletzung einer der vorstehend in Ziff. 7 genannten Pflichten durch den Gast oder durch mitreisende Personen das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich ohne Frist zu kündigen.

9. Haftungsbeschränkung von DIRINGLO

Die Haftung von DIRINGLO ist beschränkt auf die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auf sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DIRINGLO beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von vertragstypischen Pflichten. DIRINGLO haftet nicht für Schäden oder das Abhandenkommen von Fahrzeugen oder im Außenbereich abgestellten Fahrrädern.

10.  Hinweis auf kein gesetzliches Widerrufsrecht

Der Gast ist darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht aus gesetzlichen Gründen nicht besteht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

11.  Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von DIRINGLO.
Es gilt deutsches Recht.

Rauscher und Huber GbR

München / Ohlstadt, im Juni 2022